Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die Situation in der Schweiz gemäss Epidemiengesetz als „ausserordentliche Lage“ eingestuft.
Darauf basierend, hat Korpskommandant Hans-Peter Walser (C Kdo Ausb) für den Bereich der ausserdienstlichen Tätigkeiten folgenden Entscheid getroffen:
Die ausserdienstlichen Tätigkeiten im In- und Ausland werden bis 31. Mai 2020 sistiert.
Über eine allfällige Verlängerung der Sistierung wird Ende April 2020 entschieden.
KKdt Walser bedauert diesen Entscheid, sieht ihn aber in der aktuellen Lage als folgerichtig und zielführend.
KKdt Walser dankt allen Mitgliedern militärischer Organisationen für das generelle Engagement zugunsten der Armee und der ausserdienstlichen Tätigkeiten.